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Gesetzlicher Anspruch nach SGB XI

Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 € pro Monat von der Pflegekasse

Sie pflegen jemanden zu Hause oder werden selbst gepflegt? Dann haben Sie in der Regel Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel – vollständig von der Pflegekasse übernommen. Wir erklären, wer Anspruch hat, was enthalten ist und wie Sie es beantragen.

42 €
gesetzlicher Anspruch
pro Monat
Pflegegrad 1–5
berechtigt zum
Bezug
§ 40
SGB XI – gesetzliche
Grundlage
0 €
Eigenanteil bei
häuslicher Pflege

Was möchten Sie wissen?

Wählen Sie Ihr Thema – wir führen Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen Informationen.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der häuslichen Pflege regelmäßig verbraucht werden und die Pflege erleichtern. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 40 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch).

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

  • Verbrauchshilfsmittel: Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen – werden verbraucht und monatlich neu geliefert (bis zu 42 €/Monat)
  • Technische Hilfsmittel: Pflegebett, Rollstuhl, Rollator – werden leihweise gestellt oder mit Zuschuss finanziert

Dieser Ratgeber beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Verbrauchshilfsmitteln, weil hier der Anspruch am einfachsten umzusetzen ist.

Vollständige Liste ansehen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Anspruch ab Pflegegrad 1
  • Nur bei häuslicher Pflege
  • Bis zu 42 € pro Monat
  • Kein Rezept notwendig
  • Anbieter stellt den Antrag für Sie
  • Lieferung direkt nach Hause

In drei Schritten zu Ihren Pflegehilfsmitteln

Der Prozess ist einfacher als viele denken – viele Anbieter übernehmen die gesamte Antragstellung für Sie.

  1. Anspruch prüfen

    Liegt ein Pflegegrad 1–5 vor und findet die Pflege zu Hause statt? Dann haben Sie in der Regel Anspruch. Die Prüfung dauert nur wenige Minuten.

  2. Anbieter auswählen und Antrag stellen

    Sie wählen einen Pflegebox-Anbieter und teilen Ihren Pflegegrad und Ihre Krankenkasse mit. Der Anbieter übernimmt die komplette Antragstellung bei der Pflegekasse.

  3. Monatliche Lieferung empfangen

    Nach Genehmigung liefert der Anbieter die Pflegehilfsmittel monatlich direkt zu Ihnen nach Hause – zu 100 % von der Pflegekasse bezahlt.

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Rund um die häusliche Pflege gibt es viele weitere Unterstützungsangebote.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

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