Sie pflegen jemanden zu Hause oder werden selbst gepflegt? Dann haben Sie in der Regel Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel – vollständig von der Pflegekasse übernommen. Wir erklären, wer Anspruch hat, was enthalten ist und wie Sie es beantragen.
Wählen Sie Ihr Thema – wir führen Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen Informationen.
Pflegegrad 1 bis 5, häusliche Pflege – alle Voraussetzungen auf einen Blick.
Anspruch prüfenHandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz – die vollständige Liste der Verbrauchshilfsmittel.
Liste ansehenSchritt-für-Schritt Anleitung: Von der Anfrage bei der Pflegekasse bis zur monatlichen Lieferung.
Anleitung lesenVerschiedene Anbieter liefern die Pflegebox direkt nach Hause. Wir stellen die bekanntesten vor.
Anbieter vergleichenPflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der häuslichen Pflege regelmäßig verbraucht werden und die Pflege erleichtern. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 40 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch).
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:
Dieser Ratgeber beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Verbrauchshilfsmitteln, weil hier der Anspruch am einfachsten umzusetzen ist.
Vollständige Liste ansehenDer Prozess ist einfacher als viele denken – viele Anbieter übernehmen die gesamte Antragstellung für Sie.
Liegt ein Pflegegrad 1–5 vor und findet die Pflege zu Hause statt? Dann haben Sie in der Regel Anspruch. Die Prüfung dauert nur wenige Minuten.
Sie wählen einen Pflegebox-Anbieter und teilen Ihren Pflegegrad und Ihre Krankenkasse mit. Der Anbieter übernimmt die komplette Antragstellung bei der Pflegekasse.
Nach Genehmigung liefert der Anbieter die Pflegehilfsmittel monatlich direkt zu Ihnen nach Hause – zu 100 % von der Pflegekasse bezahlt.
Rund um die häusliche Pflege gibt es viele weitere Unterstützungsangebote.
Noch kein Pflegegrad? Wir erklären, wie der Begutachtungsprozess abläuft und wie Sie sich vorbereiten.
Zum RatgeberEin Hausnotrufsystem gibt Sicherheit. Was kostet es, was zahlt die Kasse, welche Anbieter gibt es?
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Zum RatgeberJa. Der Anspruch auf Verbrauchshilfsmittel gilt ab Pflegegrad 1. Es spielt keine Rolle, welchen Pflegegrad Sie haben – alle Stufen von 1 bis 5 sind anspruchsberechtigt, solange die Pflege zu Hause stattfindet.
Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist kein Rezept erforderlich. Es reicht der Nachweis Ihres Pflegegrades. Viele Anbieter kümmern sich um die gesamte Antragstellung bei der Pflegekasse.
Ja. Es gibt mehrere Anbieter, die Pflegeboxen zusammenstellen und liefern. Sie haben die freie Wahl. Achten Sie darauf, dass der Anbieter einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse hat – die meisten etablierten Anbieter arbeiten mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen.
Der monatliche Betrag von bis zu 42 € ist nicht kumulierbar. Nicht verbrauchte Beträge können in der Regel nicht in den Folgemonat übertragen werden. Es lohnt sich daher, die Box monatlich vollständig zu bestellen.
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