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Pflegehilfsmittel Liste 2026 – Was ist in der Pflegebox?

Welche Produkte können über die monatliche Pflegebox bezogen werden? Hier finden Sie die vollständige Liste der anerkannten Verbrauchshilfsmittel.

Was sind Verbrauchshilfsmittel?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) sind Produkte, die bei der Pflege regelmäßig verbraucht werden – also einmalig verwendet und nicht zurückgegeben werden. Die Pflegekasse erstattet dafür bis zu 42 € pro Monat.

✔ Produkte individuell wählen

Sie sind nicht verpflichtet, eine vorgefertigte Box abzunehmen. Viele Anbieter erlauben es, die Zusammensetzung der monatlichen Lieferung individuell anzupassen – je nach tatsächlichem Bedarf.

Die anerkannten Produktkategorien (Stand 2026)

Folgende Produktgruppen sind offiziell als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch anerkannt und werden von der Pflegekasse erstattet:

Einmalhandschuhe

Latexfreie oder Latex-Handschuhe für Pflegemaßnahmen – in verschiedenen Größen erhältlich.

Desinfektionsmittel

Hand- und Flächendesinfektionsmittel für Pflegesituationen – viruzid oder begrenzt viruzid.

Bettschutzeinlagen

Saugfähige Einmalunterlagen zum Schutz der Bettwäsche und Matratze.

Mund- und Nasenschutz

Einmal-Mundschutz (OP-Masken) für Pflegepersonen und Pflegebedürftige.

Fingerlinge

Einmal-Fingerlinge für hygienische Pflege, z. B. bei der Wundversorgung.

Pflegeschürzen

Einmal-Schutzschürzen für Pflegepersonen – verhindern die Übertragung von Keimen.

Vollständige Produktliste (Tabelle)

ProduktKategorieEnthalten
Einmalhandschuhe (Latex)Schutz✔ Ja
Einmalhandschuhe (latexfrei / Nitril / Vinyl)Schutz✔ Ja
HändedesinfektionsmittelHygiene✔ Ja
FlächendesinfektionsmittelHygiene✔ Ja
Bettschutzeinlagen (saugfähig)Bettschutz✔ Ja
Mundschutz / OP-MaskenSchutz✔ Ja
FingerlingeSchutz✔ Ja
Einmal-PflegeschürzenSchutz✔ Ja
Wundauflagen / VerbandsmaterialWundversorgungTeilweise (Rezept)
Windeln / InkontinenzprodukteInkontinenzSeparate Versorgung (Krankenkasse)
Rollstuhl, RollatorTechnischTechnische Hilfsmittel (separat)
PflegebettTechnischTechnische Hilfsmittel (separat)
⚠ Inkontinenzprodukte – andere Zuständigkeit

Windeln und Inkontinenzprodukte werden nicht über die Pflegeversicherung, sondern über die Krankenversicherung abgerechnet – in der Regel mit Rezept vom Arzt. Viele Anbieter helfen auch bei dieser Beantragung.

Unterschied: Verbrauchshilfsmittel vs. Technische Hilfsmittel

Es gibt zwei Gruppen von Pflegehilfsmitteln, die unterschiedlich beantragt und erstattet werden:

Verbrauchshilfsmittel

Werden verbraucht und monatlich erneuert. Bis zu 42 € / Monat, kein Rezept nötig, kein Pflegegrad-spezifisches Budget.

Beispiele:
  • Handschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz

Technische Hilfsmittel

Werden leihweise gestellt oder mit Zuschuss finanziert. Beantragung per Rezept oder Antrag, mit Begutachtung durch die Kasse.

Beispiele:
  • Rollstuhl / Rollator
  • Pflegebett
  • Badewannenlifter
  • Anti-Dekubitus-Matratze
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Häufige Fragen zur Pflegehilfsmittel-Liste