Welche Produkte können über die monatliche Pflegebox bezogen werden? Hier finden Sie die vollständige Liste der anerkannten Verbrauchshilfsmittel.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) sind Produkte, die bei der Pflege regelmäßig verbraucht werden – also einmalig verwendet und nicht zurückgegeben werden. Die Pflegekasse erstattet dafür bis zu 42 € pro Monat.
Sie sind nicht verpflichtet, eine vorgefertigte Box abzunehmen. Viele Anbieter erlauben es, die Zusammensetzung der monatlichen Lieferung individuell anzupassen – je nach tatsächlichem Bedarf.
Folgende Produktgruppen sind offiziell als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch anerkannt und werden von der Pflegekasse erstattet:
Latexfreie oder Latex-Handschuhe für Pflegemaßnahmen – in verschiedenen Größen erhältlich.
Hand- und Flächendesinfektionsmittel für Pflegesituationen – viruzid oder begrenzt viruzid.
Saugfähige Einmalunterlagen zum Schutz der Bettwäsche und Matratze.
Einmal-Mundschutz (OP-Masken) für Pflegepersonen und Pflegebedürftige.
Einmal-Fingerlinge für hygienische Pflege, z. B. bei der Wundversorgung.
Einmal-Schutzschürzen für Pflegepersonen – verhindern die Übertragung von Keimen.
| Produkt | Kategorie | Enthalten |
|---|---|---|
| Einmalhandschuhe (Latex) | Schutz | ✔ Ja |
| Einmalhandschuhe (latexfrei / Nitril / Vinyl) | Schutz | ✔ Ja |
| Händedesinfektionsmittel | Hygiene | ✔ Ja |
| Flächendesinfektionsmittel | Hygiene | ✔ Ja |
| Bettschutzeinlagen (saugfähig) | Bettschutz | ✔ Ja |
| Mundschutz / OP-Masken | Schutz | ✔ Ja |
| Fingerlinge | Schutz | ✔ Ja |
| Einmal-Pflegeschürzen | Schutz | ✔ Ja |
| Wundauflagen / Verbandsmaterial | Wundversorgung | Teilweise (Rezept) |
| Windeln / Inkontinenzprodukte | Inkontinenz | Separate Versorgung (Krankenkasse) |
| Rollstuhl, Rollator | Technisch | Technische Hilfsmittel (separat) |
| Pflegebett | Technisch | Technische Hilfsmittel (separat) |
Windeln und Inkontinenzprodukte werden nicht über die Pflegeversicherung, sondern über die Krankenversicherung abgerechnet – in der Regel mit Rezept vom Arzt. Viele Anbieter helfen auch bei dieser Beantragung.
Es gibt zwei Gruppen von Pflegehilfsmitteln, die unterschiedlich beantragt und erstattet werden:
Werden verbraucht und monatlich erneuert. Bis zu 42 € / Monat, kein Rezept nötig, kein Pflegegrad-spezifisches Budget.
Beispiele:Werden leihweise gestellt oder mit Zuschuss finanziert. Beantragung per Rezept oder Antrag, mit Begutachtung durch die Kasse.
Beispiele:Ja, bis zu einem Wert von 42 € pro Monat. Die Pflegekasse erstattet diese Kosten vollständig. Produkte, die über dieses Budget hinausgehen, müssen selbst gezahlt werden.
Ja, bei den meisten Anbietern. Sie können aus den anerkannten Produktkategorien wählen, welche Produkte und Mengen Sie benötigen – solange Sie innerhalb des monatlichen Budgets von 42 € bleiben.
Verbrauchshilfsmittel werden einmalig verbraucht und monatlich geliefert (bis zu 42 €/Monat, kein Rezept). Technische Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Pflegebett werden leihweise gestellt oder mit Zuschuss finanziert und müssen separat beantragt werden.
In der Regel ja. Das monatliche Budget ist nicht kumulierbar und verfällt, wenn es im laufenden Monat nicht genutzt wird. Es lohnt sich daher, die Pflegebox regelmäßig monatlich zu bestellen.