Ein Hausnotrufsystem gibt Sicherheit im Notfall. Was kostet es, was zahlt die Kasse, und welche Anbieter gibt es?
Ein Hausnotruf ist ein elektronisches Hilfsmittel, das älteren oder pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, im Notfall schnell Hilfe zu rufen. Per Knopfdruck – meist über ein Armband oder einen Anhänger – wird eine rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale kontaktiert, die dann entsprechende Hilfe organisiert.
Das System besteht typischerweise aus einer Basisstation (verbunden mit dem Telefon) und einem tragbaren Funksender, den die Person am Körper trägt.
| Kostenart | Typischer Betrag | Wer zahlt? |
|---|---|---|
| Einmalige Anschlussgebühr | ca. 10–30 € | Meist selbst |
| Monatliche Grundgebühr | ca. 18–30 € | Anteilig Pflegekasse |
| Einsatzkosten im Notfall | Variiert | Abhängig vom Anbieter |
Mit einem anerkannten Pflegegrad kann ein Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel beantragt werden. Die Pflegekasse beteiligt sich in der Regel an den monatlichen Kosten. Sprechen Sie direkt mit Ihrer Pflegekasse über die aktuellen Konditionen.
Einer der bekanntesten Hausnotruf-Anbieter in Deutschland. Bundesweite Abdeckung, 24/7 Notrufzentrale.
Etablierter Anbieter mit langer Tradition. Günstige Tarife, Pflegekassen-Abrechnung möglich.
Hausnotruf mit Rundum-Service, auch mobile Varianten für unterwegs erhältlich.
Diese Seite wird in Kürze um direkte Links zu Hausnotruf-Anbietern ergänzt, über die Sie einen Anbietervergleich anfordern können.
Ja. Für den Pflegekassen-Zuschuss ist ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Der Hausnotruf kann dann als technisches Pflegehilfsmittel beantragt werden. Ohne Pflegegrad können Sie das Gerät auf eigene Kosten nutzen.
Die rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale wird kontaktiert. Die Mitarbeiter sprechen mit Ihnen über die Basisstation, beurteilen die Situation und veranlassen die passende Hilfe – ob Angehörige, Pflegedienst oder Notarzt.
Ja. Ohne Pflegegrad entfällt jedoch der Zuschuss der Pflegekasse, sodass die monatlichen Kosten von ca. 18–30 € vollständig selbst getragen werden müssen.
Die Pflegekasse kann sich an den monatlichen Grundgebühren beteiligen, wenn der Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel anerkannt ist und ein Pflegegrad vorliegt. Die genaue Höhe variiert – sprechen Sie direkt mit Ihrer Pflegekasse über die aktuellen Konditionen.