Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad – trotzdem haben Sie volles Anrecht auf die monatliche Pflegehilfsmittel-Versorgung bis zu 42 €.
Ja, uneingeschränkt. Viele Menschen mit Pflegegrad 1 wissen nicht, dass sie Anspruch auf die monatliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch haben. Der Gesetzgeber hat hier keinen Unterschied nach Pflegegrad gemacht: § 40 Abs. 2 SGB XI gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5 gleichermaßen.
Was die Verbrauchshilfsmittel betrifft, gibt es keinen Unterschied zwischen den Pflegegraden. Das monatliche Budget von bis zu 42 € gilt für alle Pflegegrade gleich.
Was sich bei höheren Pflegegraden unterscheidet, sind andere Pflegeleistungen:
| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2–5 |
|---|---|---|
| Verbrauchshilfsmittel (Pflegebox) | ✔ Bis zu 42 €/Monat | ✔ Bis zu 42 €/Monat |
| Pflegegeld (ambulant) | ✘ Nicht vorgesehen | ✔ Ab Pflegegrad 2 |
| Pflegesachleistungen | ✘ Nicht vorgesehen | ✔ Ab Pflegegrad 2 |
| Entlastungsbetrag (125 €/Monat) | ✔ Ja | ✔ Ja |
| Technische Hilfsmittel | Eingeschränkt | ✔ Vollständig |
Pflegegrad 1 bescheinigt eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Trotzdem ist der Alltag ohne Unterstützung eingeschränkt. Typische Situationen:
Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person Unterstützung im Alltag benötigt, aber noch keinen Pflegegrad hat, können Sie jederzeit einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Der MDK oder MEDICPROOF begutachtet den Pflegebedarf kostenlos.
Pflegegrad beantragen – RatgeberJa. Das monatliche Budget von bis zu 42 € für Verbrauchshilfsmittel gilt für alle Pflegegrade 1 bis 5 gleichermaßen laut § 40 Abs. 2 SGB XI. Der Pflegegrad beeinflusst hier nicht die Höhe der Leistung.
Nein. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht jedoch Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 €/Monat sowie auf die monatliche Versorgung mit Verbrauchshilfsmitteln.
Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Leistungen hinzu: Pflegegeld, Pflegesachleistungen und erweiterte Ansprüche auf technische Hilfsmittel. Das Budget für Verbrauchshilfsmittel bleibt weiterhin bei bis zu 42 €/Monat.
Rufen Sie die Hotline Ihrer Krankenkasse an und beantragen Sie eine Begutachtung. Der Medizinische Dienst begutachtet den Pflegebedarf kostenlos bei Ihnen zu Hause. Eine formlose Mitteilung des Pflegebedarfs reicht als Antrag aus. Vollständige Anleitung zum Pflegegrad beantragen.