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Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1 – was steht Ihnen zu?

Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad – trotzdem haben Sie volles Anrecht auf die monatliche Pflegehilfsmittel-Versorgung bis zu 42 €.

Pflegegrad 1: Anspruch auf Pflegehilfsmittel – ja oder nein?

Ja, uneingeschränkt. Viele Menschen mit Pflegegrad 1 wissen nicht, dass sie Anspruch auf die monatliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch haben. Der Gesetzgeber hat hier keinen Unterschied nach Pflegegrad gemacht: § 40 Abs. 2 SGB XI gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5 gleichermaßen.

Das gilt für Pflegegrad 1:

  • Anspruch auf bis zu 42 € / Monat für Verbrauchshilfsmittel
  • Kein Rezept notwendig
  • Gleiche Produktauswahl wie bei höheren Pflegegraden
  • Anbieter stellt Antrag für Sie

Unterschied zu Pflegegrad 2–5 bei Pflegehilfsmitteln

Was die Verbrauchshilfsmittel betrifft, gibt es keinen Unterschied zwischen den Pflegegraden. Das monatliche Budget von bis zu 42 € gilt für alle Pflegegrade gleich.

Was sich bei höheren Pflegegraden unterscheidet, sind andere Pflegeleistungen:

LeistungPflegegrad 1Pflegegrad 2–5
Verbrauchshilfsmittel (Pflegebox)✔ Bis zu 42 €/Monat✔ Bis zu 42 €/Monat
Pflegegeld (ambulant)✘ Nicht vorgesehen✔ Ab Pflegegrad 2
Pflegesachleistungen✘ Nicht vorgesehen✔ Ab Pflegegrad 2
Entlastungsbetrag (125 €/Monat)✔ Ja✔ Ja
Technische HilfsmittelEingeschränkt✔ Vollständig

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 bescheinigt eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Trotzdem ist der Alltag ohne Unterstützung eingeschränkt. Typische Situationen:

  • Einschränkungen bei der Mobilität (z. B. unsicheres Gehen)
  • Gedächtnis- oder Orientierungsprobleme im Frühstadium
  • Leichte Einschränkungen bei der Körperpflege
  • Krankheiten, die eine regelmäßige Überwachung erfordern

Noch kein Pflegegrad 1? So beantragen Sie ihn

Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person Unterstützung im Alltag benötigt, aber noch keinen Pflegegrad hat, können Sie jederzeit einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Der MDK oder MEDICPROOF begutachtet den Pflegebedarf kostenlos.

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Häufige Fragen zu Pflegegrad 1