Kein Rezept, kein langer Papierkram: Viele Anbieter übernehmen den gesamten Antrag für Sie. Wir erklären, wie es Schritt für Schritt funktioniert.
Der Prozess ist in vier Schritte aufgeteilt. Viele Anbieter übernehmen dabei alles ab Schritt 2 für Sie.
Haben Sie oder die zu pflegende Person einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5? Findet die Pflege zu Hause statt (nicht vollstationär)? Wenn ja, besteht in der Regel Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch laut § 40 SGB XI.
Wählen Sie einen Anbieter, der einen gültigen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse hat. Etablierte Anbieter arbeiten mit allen großen gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Vergleichen Sie die angebotenen Produkte – manche bieten auch individuelle Zusammenstellungen an.
Sie teilen dem Anbieter folgende Informationen mit:
Der Anbieter stellt den Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse – Sie müssen in der Regel nichts unterschreiben und keinen Papierkram erledigen.
Nach Genehmigung durch die Pflegekasse (dauert in der Regel 2–4 Wochen) erhalten Sie die Pflegehilfsmittel monatlich direkt nach Hause geliefert – vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch brauchen Sie kein Rezept von Ihrem Arzt. Es reicht der Nachweis des Pflegegrades. Viele Anbieter erledigen die Antragstellung komplett für Sie.
Der bürokratische Aufwand ist bewusst gering gehalten. Diese Angaben werden in der Regel benötigt:
| Unterlage / Information | Notwendig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegegrad-Bescheid | ✔ Ja | Alternativ reicht oft die Mitteilung der Pflegegrad-Nummer |
| Krankenkasse / Pflegekasse | ✔ Ja | Name der Kasse + Versicherungsnummer |
| Adresse der pflegebedürftigen Person | ✔ Ja | Lieferadresse für die Box |
| Arztrezept | ✘ Nein | Bei Verbrauchshilfsmitteln nicht erforderlich |
| Unterschrift / Formular | Manchmal | Je nach Anbieter und Kasse unterschiedlich |
Die Pflegekasse hat laut Gesetz drei Wochen Zeit, über einen Antrag zu entscheiden. In der Praxis dauert es oft kürzer. Nach Eingang der Genehmigung erfolgt die erste Lieferung in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Eine Ablehnung ist selten, kann aber vorkommen. Gründe können sein: fehlende Unterlagen, noch kein anerkannter Pflegegrad, oder vollstationäre Unterbringung. In allen Fällen haben Sie das Recht auf Widerspruch – fragen Sie Ihren Anbieter oder die Pflegekasse nach den nächsten Schritten.
Möchten Sie den Antrag lieber selbst stellen, können Sie sich direkt an Ihre Pflegekasse wenden. Rufen Sie die Service-Hotline Ihrer Krankenkasse an oder laden Sie das entsprechende Antragsformular von der Webseite Ihrer Kasse herunter. In beiden Fällen benötigen Sie Ihren Pflegegrad-Bescheid und Ihre Versicherungsnummer.
Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist kein ärztliches Rezept notwendig. Es reicht der Nachweis des Pflegegrades. Viele Anbieter übernehmen die gesamte Antragstellung für Sie.
Die Pflegekasse hat gesetzlich drei Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden. In der Praxis geht es oft schneller. Nach der Genehmigung folgt die erste Lieferung innerhalb weniger Werktage.
Ja. Sie können sich direkt an die Hotline Ihrer Krankenkasse wenden oder das Antragsformular von der Website Ihrer Kasse herunterladen. Dafür benötigen Sie Ihren Pflegegrad-Bescheid und Ihre Versicherungsnummer.
Eine Ablehnung ist selten. Mögliche Gründe sind fehlende Unterlagen oder kein anerkannter Pflegegrad. Sie haben das Recht auf Widerspruch – fragen Sie Ihren Anbieter oder die Pflegekasse nach den nächsten Schritten.