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Pflegehilfsmittel beantragen – so einfach geht es

Kein Rezept, kein langer Papierkram: Viele Anbieter übernehmen den gesamten Antrag für Sie. Wir erklären, wie es Schritt für Schritt funktioniert.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie Pflegehilfsmittel

Der Prozess ist in vier Schritte aufgeteilt. Viele Anbieter übernehmen dabei alles ab Schritt 2 für Sie.

  1. Anspruch prüfen

    Haben Sie oder die zu pflegende Person einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5? Findet die Pflege zu Hause statt (nicht vollstationär)? Wenn ja, besteht in der Regel Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch laut § 40 SGB XI.

  2. Pflegebox-Anbieter auswählen

    Wählen Sie einen Anbieter, der einen gültigen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse hat. Etablierte Anbieter arbeiten mit allen großen gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Vergleichen Sie die angebotenen Produkte – manche bieten auch individuelle Zusammenstellungen an.

  3. Daten mitteilen – Anbieter stellt Antrag

    Sie teilen dem Anbieter folgende Informationen mit:

    • Name und Adresse der pflegebedürftigen Person
    • Pflegegrad (Nummer 1–5)
    • Krankenkasse / Pflegekasse
    • Versicherungsnummer (auf der Krankenkassenkarte)

    Der Anbieter stellt den Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse – Sie müssen in der Regel nichts unterschreiben und keinen Papierkram erledigen.

  4. Genehmigung und monatliche Lieferung

    Nach Genehmigung durch die Pflegekasse (dauert in der Regel 2–4 Wochen) erhalten Sie die Pflegehilfsmittel monatlich direkt nach Hause geliefert – vollständig von der Pflegekasse übernommen.

✔ Kein Arztrezept notwendig

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch brauchen Sie kein Rezept von Ihrem Arzt. Es reicht der Nachweis des Pflegegrades. Viele Anbieter erledigen die Antragstellung komplett für Sie.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Der bürokratische Aufwand ist bewusst gering gehalten. Diese Angaben werden in der Regel benötigt:

Unterlage / InformationNotwendig?Hinweis
Pflegegrad-Bescheid✔ JaAlternativ reicht oft die Mitteilung der Pflegegrad-Nummer
Krankenkasse / Pflegekasse✔ JaName der Kasse + Versicherungsnummer
Adresse der pflegebedürftigen Person✔ JaLieferadresse für die Box
Arztrezept✘ NeinBei Verbrauchshilfsmitteln nicht erforderlich
Unterschrift / FormularManchmalJe nach Anbieter und Kasse unterschiedlich

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Pflegekasse hat laut Gesetz drei Wochen Zeit, über einen Antrag zu entscheiden. In der Praxis dauert es oft kürzer. Nach Eingang der Genehmigung erfolgt die erste Lieferung in der Regel innerhalb weniger Werktage.

⚠ Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist selten, kann aber vorkommen. Gründe können sein: fehlende Unterlagen, noch kein anerkannter Pflegegrad, oder vollstationäre Unterbringung. In allen Fällen haben Sie das Recht auf Widerspruch – fragen Sie Ihren Anbieter oder die Pflegekasse nach den nächsten Schritten.

Direkt selbst bei der Pflegekasse beantragen

Möchten Sie den Antrag lieber selbst stellen, können Sie sich direkt an Ihre Pflegekasse wenden. Rufen Sie die Service-Hotline Ihrer Krankenkasse an oder laden Sie das entsprechende Antragsformular von der Webseite Ihrer Kasse herunter. In beiden Fällen benötigen Sie Ihren Pflegegrad-Bescheid und Ihre Versicherungsnummer.

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Häufige Fragen zur Beantragung