Noch kein Pflegegrad? Wir erklären, wie der Antrag gestellt wird, wie die Begutachtung abläuft und wie Sie sich optimal vorbereiten.
Ein Pflegegrad wird benötigt, um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können – darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel. Einen Pflegegrad kann jeder beantragen, bei dem eine gesundheitlich bedingte Einschränkung der Selbständigkeit vorliegt.
Rufen Sie die Service-Hotline Ihrer Krankenkasse an (die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt) und beantragen Sie mündlich oder schriftlich die Einstufung in einen Pflegegrad. Eine formlose Mitteilung reicht aus – der Antrag muss nicht begründet werden.
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) mit der Begutachtung. Ein Termin wird vereinbart – bei Pflegebedürftigen zu Hause.
Ein Gutachter besucht die zu pflegende Person zu Hause und beurteilt anhand von sechs Lebensbereichen (Modulen), wie selbständig die Person noch ist.
Auf Basis des Gutachtens legt die Pflegekasse den Pflegegrad fest und schickt einen schriftlichen Bescheid. Bei Widerspruch haben Sie in der Regel vier Wochen Zeit, Einspruch einzulegen.
Der Pflegegrad wird anhand von sechs Lebensbereichen bewertet. Je stärker die Einschränkung, desto höher der Pflegegrad:
| # | Bereich | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität (z. B. Fortbewegen, Treppensteigen) | 10 % |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 % |
| 4 | Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung) | 40 % |
| 5 | Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | begleitend |
Notieren Sie mehrere Tage lang, welche Unterstützung täglich benötigt wird – das hilft dem Gutachter, den tatsächlichen Pflegebedarf zu erfassen.
Arztberichte, Befunde, Entlassberichte aus Klinik oder Reha – bereiten Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen vor.
Viele Menschen neigen dazu, beim Gutachtertermin Einschränkungen zu verharmlosen. Beschreiben Sie den Alltag realistisch – auch schlechte Tage zählen.
Angehörige oder eine vertraute Person können beim Gespräch dabei sein und ergänzende Informationen liefern.
Wenn der festgestellte Pflegegrad nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf entspricht, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. In vielen Fällen führt dies zu einer Neubegutachtung und einer höheren Einstufung. Lassen Sie sich ggf. von einem Pflegestützpunkt oder Sozialverband unterstützen.
Von Antragstellung bis zum Bescheid dauert es in der Regel 4 bis 8 Wochen. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen eine Begutachtung veranlassen. Bei erkennbar dringendem Bedarf kann eine bevorzugte Bearbeitung beantragt werden.
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und beurteilt anhand von sechs Lebensbereichen (Modulen), wie selbständig die Person noch ist. Der Besuch dauert in der Regel 1–2 Stunden.
Ja. Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. In vielen Fällen führt dies zu einer Neubegutachtung und einer höheren Einstufung. Pflegestützpunkte können Sie dabei kostenlos unterstützen.
Nein. Angehörige, Pflegepersonen oder Vertrauenspersonen dürfen beim Termin anwesend sein und ergänzende Informationen liefern. Das ist in vielen Fällen empfehlenswert, da Pflegebedürftige dazu neigen, Einschränkungen zu verharmlosen.