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Pflegegrad beantragen – so funktioniert die Begutachtung

Noch kein Pflegegrad? Wir erklären, wie der Antrag gestellt wird, wie die Begutachtung abläuft und wie Sie sich optimal vorbereiten.

Wer braucht einen Pflegegrad?

Ein Pflegegrad wird benötigt, um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können – darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel. Einen Pflegegrad kann jeder beantragen, bei dem eine gesundheitlich bedingte Einschränkung der Selbständigkeit vorliegt.

Schritt für Schritt: So beantragen Sie einen Pflegegrad

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Rufen Sie die Service-Hotline Ihrer Krankenkasse an (die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt) und beantragen Sie mündlich oder schriftlich die Einstufung in einen Pflegegrad. Eine formlose Mitteilung reicht aus – der Antrag muss nicht begründet werden.

  2. Gutachtertermin vereinbaren

    Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) mit der Begutachtung. Ein Termin wird vereinbart – bei Pflegebedürftigen zu Hause.

  3. Begutachtung zu Hause

    Ein Gutachter besucht die zu pflegende Person zu Hause und beurteilt anhand von sechs Lebensbereichen (Modulen), wie selbständig die Person noch ist.

  4. Einstufung und Bescheid

    Auf Basis des Gutachtens legt die Pflegekasse den Pflegegrad fest und schickt einen schriftlichen Bescheid. Bei Widerspruch haben Sie in der Regel vier Wochen Zeit, Einspruch einzulegen.

Die sechs Begutachtungsbereiche (Module)

Der Pflegegrad wird anhand von sechs Lebensbereichen bewertet. Je stärker die Einschränkung, desto höher der Pflegegrad:

#BereichGewichtung
1Mobilität (z. B. Fortbewegen, Treppensteigen)10 %
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %
4Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung)40 %
5Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen20 %
6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontaktebegleitend

Tipps für die Vorbereitung auf den Gutachtertermin

Pflegetagebuch führen

Notieren Sie mehrere Tage lang, welche Unterstützung täglich benötigt wird – das hilft dem Gutachter, den tatsächlichen Pflegebedarf zu erfassen.

Unterlagen bereithalten

Arztberichte, Befunde, Entlassberichte aus Klinik oder Reha – bereiten Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen vor.

Schwierigkeiten nicht herunterspielen

Viele Menschen neigen dazu, beim Gutachtertermin Einschränkungen zu verharmlosen. Beschreiben Sie den Alltag realistisch – auch schlechte Tage zählen.

Pflegeperson anwesend sein lassen

Angehörige oder eine vertraute Person können beim Gespräch dabei sein und ergänzende Informationen liefern.

⚠ Widerspruch bei zu niedrigem Pflegegrad

Wenn der festgestellte Pflegegrad nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf entspricht, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. In vielen Fällen führt dies zu einer Neubegutachtung und einer höheren Einstufung. Lassen Sie sich ggf. von einem Pflegestützpunkt oder Sozialverband unterstützen.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel prüfen

Häufige Fragen zur Pflegegrad-Begutachtung