Alle wichtigen Fragen rund um Anspruch, Beantragung und Pflegebox – übersichtlich beantwortet.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden (nicht vollstationär im Pflegeheim) und Mitglied der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung sind.
Ja, uneingeschränkt. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt ab Pflegegrad 1. Das monatliche Budget von bis zu 42 € ist unabhängig vom Pflegegrad.
Ohne anerkannten Pflegegrad besteht kein Anspruch aus der Pflegeversicherung. In diesem Fall sollten Sie zunächst einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Der Gutachterbesuch (MDK) ist kostenlos. Mehr dazu hier.
Ja, in der Regel. Privat Versicherte haben ähnliche Ansprüche. Die genauen Konditionen hängen vom Tarif ab – sprechen Sie direkt mit Ihrer privaten Pflegekasse.
Nein. Bei vollstationärer Unterbringung in einem Pflegeheim entfällt der Anspruch auf Verbrauchshilfsmittel aus der Pflegeversicherung – das Heim übernimmt die Versorgung.
Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist kein ärztliches Rezept notwendig. Es reicht der Nachweis des Pflegegrades. Viele Anbieter kümmern sich um alles Weitere für Sie.
Die Pflegekasse hat gesetzlich drei Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden. In der Praxis ist es oft schneller. Nach Genehmigung folgt die erste Lieferung innerhalb weniger Werktage.
Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht auf Widerspruch. Fordern Sie beim abgelehnten Bescheid eine Begründung an und legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Ihr Anbieter kann Sie dabei unterstützen.
Nein. Viele Pflegebox-Anbieter übernehmen die komplette Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse. Sie müssen lediglich Ihren Pflegegrad und Ihre Krankenkasse mitteilen.
Laut § 40 Abs. 2 SGB XI erstattet die gesetzliche Pflegeversicherung bis zu 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Typische Produkte sind Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Fingerlinge und Pflegeschürzen. Die genaue Zusammensetzung kann bei den meisten Anbietern individuell angepasst werden. Vollständige Liste hier.
Ja, bei den meisten Anbietern. Sie können aus den zugelassenen Produktkategorien wählen, welche Produkte Sie in welcher Menge benötigen – bis zum monatlichen Budget von 42 €.
Ja. Sie haben das gesetzliche Recht, Ihren Anbieter jederzeit zu wechseln. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeiten. Der neue Anbieter organisiert den Wechsel üblicherweise für Sie.
In der Regel ja – das monatliche Budget von bis zu 42 € ist nicht kumulierbar und verfällt, wenn es im laufenden Monat nicht genutzt wird. Es lohnt sich, die Box regelmäßig monatlich zu bestellen.
Nein. Inkontinenzprodukte (Windeln, Einlagen) werden nicht über die Pflegeversicherung, sondern über die Krankenversicherung mit ärztlichem Rezept abgerechnet. Viele Anbieter helfen auch dabei.
Bei häuslicher Pflege entstehen für Produkte bis zu einem Wert von 42 € pro Monat keine Kosten – die Pflegekasse übernimmt die Erstattung vollständig. Der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab.
Produkte im Wert über 42 € müssen Sie selbst zuzahlen. Die meisten Anbieter zeigen Ihnen den aktuellen Verbrauch an, sodass Sie das Budget im Blick behalten können.
Ja. Etablierte Pflegebox-Anbieter haben Versorgungsverträge mit den Pflegekassen und rechnen direkt mit ihnen ab. Sie erhalten die Produkte, ohne selbst in Vorleistung zu gehen.