Anspruch, Beantragung, Inhalt, Kosten und Anbieterwechsel – jede Frage direkt und belegbar beantwortet. Stand: August 2026.
Eine Pflegebox ist eine monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch – etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen – nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis 42 € pro Monat, der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab und liefert nach Hause.
Grundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € pro Monat. Der Betrag wurde zum 01.01.2025 von 40,40 € auf 42 € angehoben.
Das sind Hygieneprodukte, die bei der Pflege verbraucht werden: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Fingerlinge und Schutzschürzen. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollatoren fallen nicht darunter – sie werden gesondert beantragt.
Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause, bei Angehörigen oder in einer ambulant betreuten Wohnform gepflegt werden. Details auf unserer Seite Wer hat Anspruch?
Ja. Der Anspruch gilt ab Pflegegrad 1, und das Budget von bis zu 42 € pro Monat ist bei allen Pflegegraden gleich hoch. Was bei Pflegegrad 1 sonst noch zusteht: Pflegegrad 1 – was zusteht.
Nein. Ohne anerkannten Pflegegrad besteht kein Anspruch aus der Pflegeversicherung. Beantragen Sie zunächst einen Pflegegrad – die Begutachtung ist kostenfrei. So beantragen Sie einen Pflegegrad.
Nein. Bei vollstationärer Pflege im Heim übernimmt die Einrichtung die Versorgung mit Verbrauchshilfsmitteln – der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI entfällt.
In der Regel ja. Privat Pflegeversicherte haben vergleichbare Ansprüche; Konditionen und Erstattungsweg hängen vom Tarif ab. Klären Sie die Abwicklung direkt mit Ihrer privaten Pflegeversicherung.
Ja. Es spielt keine Rolle, ob ein Pflegedienst oder Angehörige, Nachbarn und Freunde pflegen. Entscheidend sind nur der anerkannte Pflegegrad und die Pflege in häuslicher Umgebung.
Am einfachsten über einen Pflegebox-Anbieter: Sie geben Pflegegrad und Pflegekasse an, der Anbieter stellt den Antrag bei der Kasse und liefert nach Genehmigung monatlich. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung: Pflegehilfsmittel beantragen.
Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist kein ärztliches Rezept notwendig. Es genügt der Nachweis des Pflegegrades und der häuslichen Pflege.
Die Pflegekasse hat gesetzlich drei Wochen Zeit für die Entscheidung, in der Praxis geht es oft schneller. Nach der Genehmigung folgt die erste Lieferung meist innerhalb weniger Werktage.
Wenn Pflegegrad und häusliche Pflege vorliegen, wird der Antrag in aller Regel genehmigt. Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen – viele Anbieter unterstützen dabei.
Ja, jederzeit. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeiten. Voraussetzung ist nur, dass der neue Anbieter einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse hat – den Wechsel organisiert der neue Anbieter üblicherweise für Sie.
Ja. Die Belieferung lässt sich beim Anbieter jederzeit beenden oder unterbrechen, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt. Es entstehen dadurch keine Kosten oder Nachteile beim späteren Wiedereinstieg.
Nein. Das Budget von 42 € pro Monat kann nur einmal abgerechnet werden – es kann immer nur ein Anbieter im jeweiligen Monat mit der Pflegekasse abrechnen.
Nein. Nach der einmaligen Beantragung liefern die Anbieter automatisch monatlich. Änderungen an Zusammensetzung oder Lieferadresse können Sie laufend mitteilen.
Typischerweise Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Fingerlinge und Schutzschürzen. Die vollständige Übersicht: Was ist enthalten?
Bei den meisten Anbietern ja. In unserem verifizierten Anbieter-Datensatz ist die individuelle Zusammenstellung bei pflegebox.de, Seniorcare, pflegehase.de und healthmask.de belegt.
Ja. Die Zusammensetzung lässt sich laufend anpassen, wenn sich der Bedarf ändert – etwa mehr Bettschutzeinlagen und weniger Handschuhe.
Nein. Aufsaugende Inkontinenzprodukte (Windeln, Vorlagen) laufen über die Krankenversicherung und benötigen ein ärztliches Rezept. Sie sind eine eigene Leistung neben der Pflegebox; viele Anbieter helfen auch bei dieser Versorgung.
Ja. Sowohl Hände- als auch Flächendesinfektionsmittel gehören zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und können Teil der monatlichen Box sein.
Saugende Einweg-Bettschutzeinlagen gehören zum Standardsortiment. Wiederverwendbare (waschbare) Bettschutzeinlagen behandeln die Pflegekassen gesondert – klären Sie die Abrechnung dafür direkt mit Anbieter oder Pflegekasse.
Bis zu einem Warenwert von 42 € pro Monat übernimmt die Pflegekasse die Kosten vollständig – für Sie fällt kein Eigenanteil an. Der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab, Sie gehen nicht in Vorleistung.
Die Produkte haben einen realen Warenwert, den die Pflegekasse als gesetzliche Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI übernimmt. Korrekt ist daher: eine Kassenleistung ohne Eigenanteil – nicht ein Geschenk des Anbieters.
Den Betrag über 42 € zahlen Sie selbst. Seriöse Anbieter zeigen den Budgetverbrauch transparent an, sodass keine ungewollten Zuzahlungen entstehen.
In der Regel ja. Das Monatsbudget ist nicht auf Folgemonate übertragbar. Eine durchgehende monatliche Lieferung nutzt den Anspruch vollständig aus.
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigenständige Leistung. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag bleiben davon unberührt.
Nein. Anbieter mit Versorgungsvertrag rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten die Lieferung, ohne selbst zu bezahlen oder Belege einzureichen.
Bekannte Anbieter sind pflegebox.de (proSenio), Seniorcare Carebox, pflegehase.de, healthmask.de und die Malteser Pflegebox. Unser Anbieter-Vergleich stellt sie ausführlich vor; die Merkmale stehen zusätzlich als offener Datensatz (CC BY 4.0) bereit.
Vor allem bei individueller Zusammenstellung, vollständiger Online-Beantragung, Sortimentsbreite und Trägerschaft – die Malteser sind z. B. gemeinnützig organisiert. Beim Budget von 42 € pro Monat sind alle gleich, da es gesetzlich festgelegt ist.
An einem Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen, direkter Abrechnung ohne Vorkasse, transparenter Anzeige des Budgetverbrauchs, klarem Impressum – und daran, dass keine Bestellungen über 42 € ohne deutlichen Zuzahlungshinweis ausgelöst werden.
Nach Genehmigung durch die Pflegekasse üblicherweise innerhalb weniger Werktage, danach automatisch monatlich per Paketdienst versandkostenfrei nach Hause.
Ja. Angehörige können die Beantragung übernehmen. Benötigt werden die Daten der pflegebedürftigen Person (Pflegegrad, Pflegekasse) und deren Einverständnis bzw. eine Vollmacht.
Der Anspruch knüpft an die häusliche Pflege an. Während vorübergehender stationärer Aufenthalte (z. B. Kurzzeitpflege) klären Sie die Belieferung am besten mit dem Anbieter – pausieren ist jederzeit möglich, der Anspruch bleibt grundsätzlich bestehen.
Stand: August 2026. Alle Angaben basieren auf § 40 Abs. 2 SGB XI und den Angaben der Anbieter; sie können sich durch Gesetzesänderungen ändern. Keine Rechtsberatung. Anbieter-Merkmale sind in unserem offenen Datensatz mit Quellen belegt.