Sie pflegen Mutter, Vater oder Partner? So übernehmen Sie die Beantragung – mit den richtigen Daten und dem nötigen Einverständnis.
In der Praxis bestellen oft die erwachsenen Kinder die Pflegebox für ihre Eltern – gerade wenn die Eltern nicht (mehr) online sind. Das ist ausdrücklich vorgesehen: Die Anbieter fragen bei der Bestellung nach den Daten der pflegebedürftigen Person und bieten meist an, eine Kontaktperson zu hinterlegen. Wichtig ist nur die richtige Rollenverteilung: Anspruchsinhaber ist die pflegebedürftige Person, nicht die pflegende Angehörige – deshalb laufen Antrag und Abrechnung auf ihren Namen und ihre Pflegekasse.
Gut zu wissen: Dass Sie als Angehörige die Pflege übernehmen, ist für den Anspruch völlig ausreichend. Ein Pflegedienst ist keine Voraussetzung – entscheidend sind nur der anerkannte Pflegegrad und die Pflege in häuslicher Umgebung.
| Angabe | Wofür |
|---|---|
| Name und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person | Antragsdaten |
| Pflegegrad (Bescheid der Pflegekasse) | Nachweis des Anspruchs – ein Arztrezept ist nicht nötig |
| Pflegekasse und Versichertennummer | Für die Direktabrechnung des Anbieters |
| Unterschrift bzw. Einverständnis | Der Antrag läuft auf den Namen der pflegebedürftigen Person |
| Lieferadresse | Kann bei vielen Anbietern von der Wohnadresse abweichen |
Welche Form nötig ist, hängt davon ab, ob die pflegebedürftige Person selbst entscheiden kann:
Im Zweifel gilt: kurz beim Wunsch-Anbieter anrufen und klären, welche Form er akzeptiert – das erspart Rückfragen im Antragsprozess. Allgemeine, kostenfreie Beratung zu Vollmachten bieten außerdem die Betreuungsbehörden der Landkreise und die Pflegestützpunkte.
Pflegegrad-Bescheid und Versichertenkarte der pflegebedürftigen Person genügen als Grundlage.
Orientierung bietet unser Anbieter-Vergleich. Wählen Sie die Produkte nach dem tatsächlichen Pflegebedarf – die Zusammensetzung lässt sich später anpassen.
Daten der pflegebedürftigen Person eintragen, Einverständnis bzw. Unterschrift einholen – den Rest (Antrag bei der Kasse, Genehmigung, Lieferung) übernimmt der Anbieter.
Als Kontaktperson können Sie Zusammensetzung und Lieferrhythmus später jederzeit anpassen – etwa wenn sich der Bedarf ändert.
Ja. Der Antrag läuft auf den Namen der pflegebedürftigen Person; Sie brauchen deren Daten und Einverständnis – per Unterschrift, Vollmacht oder als Betreuungsperson.
Name, Geburtsdatum, Pflegegrad-Bescheid, Pflegekasse mit Versichertennummer und die Lieferadresse. Kein Rezept nötig.
Bei vielen Anbietern ja – entscheidend für den Anspruch bleibt die häusliche Pflege der pflegebedürftigen Person.
Nein. Bis 42 €/Monat rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab – ohne Eigenanteil für Sie oder die pflegebedürftige Person.
Quellen: § 40 SGB XI (gesetze-im-internet.de). Die Anforderungen an Einverständnis und Vollmacht handhaben Anbieter unterschiedlich – im Zweifel direkt beim Anbieter oder Pflegestützpunkt nachfragen. Redaktionell geprüft – Arbeitsweise: Über uns. Keine Rechtsberatung.