Pflegebox für Angehörige beantragen

Sie pflegen Mutter, Vater oder Partner? So übernehmen Sie die Beantragung – mit den richtigen Daten und dem nötigen Einverständnis.

Kurz gesagt: Angehörige können die komplette Beantragung übernehmen. Der Antrag läuft auf den Namen der pflegebedürftigen Person – Sie brauchen deren Pflegegrad, Pflegekasse und Einverständnis. Der Anspruch selbst (bis 42 €/Monat, § 40 Abs. 2 SGB XI) setzt keine professionelle Pflege voraus: Pflege durch Angehörige genügt.

Der häufigste Fall: Angehörige organisieren, die Eltern werden beliefert

In der Praxis bestellen oft die erwachsenen Kinder die Pflegebox für ihre Eltern – gerade wenn die Eltern nicht (mehr) online sind. Das ist ausdrücklich vorgesehen: Die Anbieter fragen bei der Bestellung nach den Daten der pflegebedürftigen Person und bieten meist an, eine Kontaktperson zu hinterlegen. Wichtig ist nur die richtige Rollenverteilung: Anspruchsinhaber ist die pflegebedürftige Person, nicht die pflegende Angehörige – deshalb laufen Antrag und Abrechnung auf ihren Namen und ihre Pflegekasse.

Gut zu wissen: Dass Sie als Angehörige die Pflege übernehmen, ist für den Anspruch völlig ausreichend. Ein Pflegedienst ist keine Voraussetzung – entscheidend sind nur der anerkannte Pflegegrad und die Pflege in häuslicher Umgebung.

Diese Unterlagen und Daten brauchen Sie

AngabeWofür
Name und Geburtsdatum der pflegebedürftigen PersonAntragsdaten
Pflegegrad (Bescheid der Pflegekasse)Nachweis des Anspruchs – ein Arztrezept ist nicht nötig
Pflegekasse und VersichertennummerFür die Direktabrechnung des Anbieters
Unterschrift bzw. EinverständnisDer Antrag läuft auf den Namen der pflegebedürftigen Person
LieferadresseKann bei vielen Anbietern von der Wohnadresse abweichen

Einverständnis, Vollmacht oder Betreuung?

Welche Form nötig ist, hängt davon ab, ob die pflegebedürftige Person selbst entscheiden kann:

Im Zweifel gilt: kurz beim Wunsch-Anbieter anrufen und klären, welche Form er akzeptiert – das erspart Rückfragen im Antragsprozess. Allgemeine, kostenfreie Beratung zu Vollmachten bieten außerdem die Betreuungsbehörden der Landkreise und die Pflegestützpunkte.

Schritt für Schritt: So gehen Sie vor

  1. Unterlagen zusammensuchen

    Pflegegrad-Bescheid und Versichertenkarte der pflegebedürftigen Person genügen als Grundlage.

  2. Anbieter auswählen und Box zusammenstellen

    Orientierung bietet unser Anbieter-Vergleich. Wählen Sie die Produkte nach dem tatsächlichen Pflegebedarf – die Zusammensetzung lässt sich später anpassen.

  3. Antrag ausfüllen und unterschreiben lassen

    Daten der pflegebedürftigen Person eintragen, Einverständnis bzw. Unterschrift einholen – den Rest (Antrag bei der Kasse, Genehmigung, Lieferung) übernimmt der Anbieter.

  4. Lieferung und Anpassung im Blick behalten

    Als Kontaktperson können Sie Zusammensetzung und Lieferrhythmus später jederzeit anpassen – etwa wenn sich der Bedarf ändert.

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Häufige Fragen

Kann ich die Pflegebox für jemand anderen beantragen?

Ja. Der Antrag läuft auf den Namen der pflegebedürftigen Person; Sie brauchen deren Daten und Einverständnis – per Unterschrift, Vollmacht oder als Betreuungsperson.

Welche Daten brauche ich?

Name, Geburtsdatum, Pflegegrad-Bescheid, Pflegekasse mit Versichertennummer und die Lieferadresse. Kein Rezept nötig.

Kann an meine Adresse geliefert werden?

Bei vielen Anbietern ja – entscheidend für den Anspruch bleibt die häusliche Pflege der pflegebedürftigen Person.

Müssen Angehörige etwas bezahlen?

Nein. Bis 42 €/Monat rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab – ohne Eigenanteil für Sie oder die pflegebedürftige Person.

Quellen: § 40 SGB XI (gesetze-im-internet.de). Die Anforderungen an Einverständnis und Vollmacht handhaben Anbieter unterschiedlich – im Zweifel direkt beim Anbieter oder Pflegestützpunkt nachfragen. Redaktionell geprüft – Arbeitsweise: Über uns. Keine Rechtsberatung.