Kein Pflegegeld, kaum Leistungen? Nicht ganz: Die 42-€-Pauschale für Pflegehilfsmittel steht Ihnen ab Pflegegrad 1 in voller Höhe zu.
Pflegegrad 1 ist der Einstiegs-Pflegegrad – viele Betroffene erhalten den Bescheid und lesen darin vor allem, was ihnen nicht zusteht: kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst. Der Eindruck „bei Pflegegrad 1 gibt es ja nichts“ ist aber falsch. Die Pflegehilfsmittel-Pauschale gehört zu den wenigen Leistungen, die ab dem ersten Pflegegrad in voller Höhe gelten – sie muss nur aktiv genutzt werden.
Das Problem: Die Leistung kommt nicht automatisch. Wer sie nicht beantragt, verschenkt Monat für Monat bis zu 42 € an Hygieneprodukten, die bei häuslicher Pflege ohnehin gebraucht werden – Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen. Das Budget ist nicht übertragbar; ungenutzte Monate verfallen.
| Leistung | Bei Pflegegrad 1 | Details |
|---|---|---|
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Ja, voll: 42 €/Monat | Die Pflegebox – identisches Budget wie bei Pflegegrad 2–5 |
| Entlastungsbetrag | Ja: 131 €/Monat | Für Betreuungs- und Entlastungsangebote (seit 01.01.2025; § 45b SGB XI) |
| Hausnotruf | Ja, Zuschuss | Details im Hausnotruf-Ratgeber |
| Wohnumfeldverbesserung | Ja: bis 4.180 € | Z. B. Badumbau oder Treppenlift (§ 40 Abs. 4 SGB XI) |
| Pflegegeld | Nein | Erst ab Pflegegrad 2 |
| Pflegesachleistungen | Nein | Erst ab Pflegegrad 2 |
Die vollständige Übersicht mit allen Details: Pflegegrad 1 – was Ihnen zusteht.
Der Weg ist derselbe wie bei jedem Pflegegrad – und dauert nur wenige Minuten:
Alle Anbieter aus unserem Vergleich beliefern Pflegegrad 1 zu identischen Konditionen – das Budget ist gesetzlich festgelegt.
Sie benötigen nur den Bescheid über Pflegegrad 1 und den Namen Ihrer Pflegekasse. Kein Rezept, kein Arztbesuch.
Antragstellung, Genehmigung, monatliche Lieferung, Direktabrechnung mit der Kasse – ohne Eigenanteil bis 42 €/Monat.
Noch kein Pflegegrad? Dann zuerst: Pflegegrad beantragen – so geht's. Schon die Einstufung in Pflegegrad 1 genügt für den vollen Pflegebox-Anspruch.
Ja, in vollem Umfang. Der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI gilt ab Pflegegrad 1, das Budget ist bei allen Pflegegraden gleich hoch. Voraussetzung ist nur die Pflege zu Hause.
Weil es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen gibt, gehört die 42-€-Pauschale zu den wenigen Leistungen, die in voller Höhe zustehen – sie bleibt aber ungenutzt, wenn sie nicht aktiv beantragt wird.
Nein. Bis 42 € Warenwert pro Monat übernimmt die Pflegekasse vollständig; der Anbieter rechnet direkt ab. Nur Bestellungen über dem Budget zahlen Sie selbst.
Nein. Der Anspruch bleibt bei jeder Hochstufung unverändert – informieren Sie den Anbieter einfach über den neuen Pflegegrad.
Quellen: § 40 SGB XI (gesetze-im-internet.de), § 45b SGB XI (gesetze-im-internet.de). Redaktionell geprüft – Arbeitsweise: Über uns. Keine Rechtsberatung.