Pflegebox bei Pflegegrad 1: Ihr voller Anspruch

Kein Pflegegeld, kaum Leistungen? Nicht ganz: Die 42-€-Pauschale für Pflegehilfsmittel steht Ihnen ab Pflegegrad 1 in voller Höhe zu.

Kurz gesagt: Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) gilt ab Pflegegrad 1 – ohne Abstriche. Das Budget von bis zu 42 € pro Monat ist bei Pflegegrad 1 genauso hoch wie bei Pflegegrad 5. Voraussetzung: Pflege zu Hause, nicht im Heim.

Warum gerade bei Pflegegrad 1 kaum jemand die Pflegebox nutzt

Pflegegrad 1 ist der Einstiegs-Pflegegrad – viele Betroffene erhalten den Bescheid und lesen darin vor allem, was ihnen nicht zusteht: kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst. Der Eindruck „bei Pflegegrad 1 gibt es ja nichts“ ist aber falsch. Die Pflegehilfsmittel-Pauschale gehört zu den wenigen Leistungen, die ab dem ersten Pflegegrad in voller Höhe gelten – sie muss nur aktiv genutzt werden.

Das Problem: Die Leistung kommt nicht automatisch. Wer sie nicht beantragt, verschenkt Monat für Monat bis zu 42 € an Hygieneprodukten, die bei häuslicher Pflege ohnehin gebraucht werden – Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen. Das Budget ist nicht übertragbar; ungenutzte Monate verfallen.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick

LeistungBei Pflegegrad 1Details
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchJa, voll: 42 €/MonatDie Pflegebox – identisches Budget wie bei Pflegegrad 2–5
EntlastungsbetragJa: 131 €/MonatFür Betreuungs- und Entlastungsangebote (seit 01.01.2025; § 45b SGB XI)
HausnotrufJa, ZuschussDetails im Hausnotruf-Ratgeber
WohnumfeldverbesserungJa: bis 4.180 €Z. B. Badumbau oder Treppenlift (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
PflegegeldNeinErst ab Pflegegrad 2
PflegesachleistungenNeinErst ab Pflegegrad 2

Die vollständige Übersicht mit allen Details: Pflegegrad 1 – was Ihnen zusteht.

So beantragen Sie die Pflegebox mit Pflegegrad 1

Der Weg ist derselbe wie bei jedem Pflegegrad – und dauert nur wenige Minuten:

  1. Anbieter wählen

    Alle Anbieter aus unserem Vergleich beliefern Pflegegrad 1 zu identischen Konditionen – das Budget ist gesetzlich festgelegt.

  2. Pflegegrad und Pflegekasse angeben

    Sie benötigen nur den Bescheid über Pflegegrad 1 und den Namen Ihrer Pflegekasse. Kein Rezept, kein Arztbesuch.

  3. Anbieter erledigt den Rest

    Antragstellung, Genehmigung, monatliche Lieferung, Direktabrechnung mit der Kasse – ohne Eigenanteil bis 42 €/Monat.

Noch kein Pflegegrad? Dann zuerst: Pflegegrad beantragen – so geht's. Schon die Einstufung in Pflegegrad 1 genügt für den vollen Pflegebox-Anspruch.

Pflegebox-Anbieter vergleichen   35 Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur Pflegebox bei Pflegegrad 1

Bekomme ich mit Pflegegrad 1 eine Pflegebox?

Ja, in vollem Umfang. Der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI gilt ab Pflegegrad 1, das Budget ist bei allen Pflegegraden gleich hoch. Voraussetzung ist nur die Pflege zu Hause.

Warum lohnt sich die Pflegebox gerade bei Pflegegrad 1?

Weil es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen gibt, gehört die 42-€-Pauschale zu den wenigen Leistungen, die in voller Höhe zustehen – sie bleibt aber ungenutzt, wenn sie nicht aktiv beantragt wird.

Muss ich bei Pflegegrad 1 etwas zuzahlen?

Nein. Bis 42 € Warenwert pro Monat übernimmt die Pflegekasse vollständig; der Anbieter rechnet direkt ab. Nur Bestellungen über dem Budget zahlen Sie selbst.

Verliere ich die Pflegebox bei einer Hochstufung?

Nein. Der Anspruch bleibt bei jeder Hochstufung unverändert – informieren Sie den Anbieter einfach über den neuen Pflegegrad.

Quellen: § 40 SGB XI (gesetze-im-internet.de), § 45b SGB XI (gesetze-im-internet.de). Redaktionell geprüft – Arbeitsweise: Über uns. Keine Rechtsberatung.