Der Anspruch gilt auch in der privaten Pflegeversicherung – nur die Abwicklung läuft anders. So funktioniert die Erstattung.
Ob gesetzlich oder privat pflegeversichert: Ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause stehen Ihnen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € pro Monat zu. Der Unterschied liegt in der Abwicklung. Gesetzlich Versicherte profitieren vom Sachleistungsprinzip: Der Pflegebox-Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. In der privaten Pflegeversicherung gilt dagegen in der Regel das Kostenerstattungsprinzip: Sie bezahlen zunächst selbst und holen sich das Geld von Ihrer Versicherung zurück.
Fragen Sie Ihre private Pflegeversicherung, welche Nachweise sie für die Erstattung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch verlangt. Meist genügen Pflegegrad-Nachweis und Rechnung; Details regeln die Tarifbedingungen.
Viele Pflegebox-Anbieter beliefern auch privat Versicherte und stellen eine erstattungsfähige Rechnung aus. Fragen Sie vor der ersten Bestellung direkt beim Anbieter nach, wie er die Abwicklung für privat Versicherte handhabt.
Reichen Sie die monatliche Rechnung bei Ihrer Versicherung ein – bei vielen Versicherern geht das inzwischen per App. Bis zur Höhe von 42 €/Monat wird bei anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Pflege erstattet.
Bei Beamten und Versorgungsempfängern teilen sich in der Regel Beihilfe und private Pflegepflichtversicherung die Kosten – entsprechend dem persönlichen Beihilfebemessungssatz. Die Details unterscheiden sich je nach Bund und Bundesland (Beihilfeverordnungen). Praktisch heißt das: Rechnung an beide Stellen einreichen bzw. den Ablauf einmalig mit der Beihilfestelle klären.
| Punkt | Empfehlung |
|---|---|
| Anbieterwahl | Vor der Bestellung klären, ob der Anbieter Erfahrung mit privat Versicherten hat und eine erstattungsfähige Rechnung ausstellt |
| Vorleistung | Anders als bei gesetzlich Versicherten gehen Sie in der Regel in Vorleistung – die Erstattung folgt nach Einreichung |
| Budgetgrenze | Auch hier gilt: Erstattet wird bis 42 €/Monat; darüber liegende Bestellungen zahlen Sie selbst |
| Tarifdetails | Einzelheiten (Nachweise, Fristen) stehen in Ihren Versicherungsbedingungen – im Zweifel direkt nachfragen |
Ja. Die private Pflegepflichtversicherung muss nach § 23 SGB XI Leistungen bieten, die denen der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig sind – einschließlich der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 €/Monat.
In der Regel gilt das Kostenerstattungsprinzip: Sie bezahlen die Rechnung des Anbieters zunächst selbst und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein.
Bei Beamten in der Regel ja – anteilig nach dem Beihilfebemessungssatz. Den genauen Ablauf klären Sie mit Ihrer Beihilfestelle.
Nein. Maßgeblich sind Pflegegrad und häusliche Pflege; die verlangten Nachweise stehen in Ihren Tarifbedingungen.
Quellen: § 23 SGB XI (gesetze-im-internet.de), § 40 SGB XI (gesetze-im-internet.de). Tarif- und Beihilfedetails variieren – maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Redaktionell geprüft – Arbeitsweise: Über uns. Keine Rechtsberatung.